Unterstützt. 
Für den Fall der Fälle.

Ein Todesfall ist immer eine Ausnahmesituation für die Hinterbliebenen. Von der Aufnahme des Todesfalles nach der Meldung durch das Bezirksgericht bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens stellen wir als vom Gericht bestelltes Notariat sicher, dass dem Willen der verschiedenen Person entsprochen wird und klären alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten auf – immer neutral, immer im Sinne der:des Verstorbenen.

Infofolder

Unsere Leistungen als Gerichtskommissär

in Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Burgau, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Ilz

Abwicklung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens

Gewährleistung der Erfüllung des Willens des/der Verstorbenen

Information aller Beteiligten über Rechte und Pflichten

Anfragen von Informationen zu Bank- und weiteren Guthaben

Abfragen aus dem Grund- oder Firmenbuch

Entwicklung individueller Lösungen