Familienrecht
Vorgesorgt.
Für den Fall der Fälle.
- Schenkungs- und Übergabeverträge
- Ehe- und Lebensgemeinschaftsverträge
- Adoptionen
- Erbschaftsregelungen
- Testamentserstellungen
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Erwachsenenvertretungen
Immobilienrecht
Geregelt.
Für den Fall der Fälle.
- Kaufverträge
- Übergabeverträge
- Schenkungsverträge
- Bauträgerverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Treuhandschaften
- Miet- und Pachtverträge
- Grundparzellierungen
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Unternehmensrecht
Vorausgedacht.
Für den Fall der Fälle.
- Gesellschaftsverträge
- Unternehmensgründungen
- Verschmelzungen, Einbringungen, Umwandlungen, Spaltungen
- Unternehmensübergaben
- Firmenbucheinträge/-auszüge
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Beurkundung
Für Sie da.
Für den Fall der Fälle.
- Errichtung von Notariatsakten und notariellen Protokollen
- Treuhändige Verwahrung von Urkunden und Wertgegenständen
- Beurkundungen von tatsächlichen Vorgängen (wie Haupt- und Generalversammlungen, etc.)
- Beglaubigungen
- Erstellen von beglaubigten Abschriften
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Gerichtskommissär
Unterstützt.
Für den Fall der Fälle.
- Abwicklung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens
- Gewährleistung der Erfüllung des Willens des/der Verstorbenen
- Information aller Beteiligten über Rechte und Pflichten
- Anfragen von Informationen zu Bank- und weiteren Guthaben
- Abfragen aus dem Grund- oder Firmenbuch
- Entwicklung individueller Lösungen
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Sprechtage
In den Gemeinden finden regelmäßig Amtstage statt. An ausgewählten Terminen steht Ihnen der Notar oder ein Mitarbeiter zur Verfügung, der einfache Rechtsauskünfte zu verschiedenen Anliegen erteilt und bei dem Sie mündliche Anträge und Erklärungen zu Protokoll geben können. Eine Dienstleistung, die für Sie völlig unentgeltlich ist. Sichern Sie sich Ihren Termin direkt beim jeweiligen Gemeindesekretariat.
Kostenlose Erstauskunft
Haben Sie gewusst, dass die erste Rechtsauskunft im Notariat kostenlos ist?